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Rechtsanwälte Merseburg und Weißenfels

Was verdient ein Anwalt?

Mandanten fragen oft: Weshalb eigentlich kommt es vor, dass ein Rechtsanwalt für „1 Schreiben“ 200,00 € verlangen kann? Auf eine 40-Stunden-Woche hochgerechnet müsste jeder Anwalt dann eine Luxuskarosse vor der Tür und seine Villa in kürzester Zeit abbezahlt haben. Was also berechtigt ihn solch hohe Gebühren zu nehmen und was verdient der Anwalt?

Im Sinne der Transparenz möchten wir Ihnen an dieser Stelle näher bringen, wieso anwaltliche Gebühren so sind, wie sie sind, und was für den Anwalt davon übrig bleibt.

Hochspezialisierte Tätigkeit mit langer Ausbildungsdauer

Der Anwalt erbringt eine hochspezialiserte Leistung, die eine langjährige Ausbildung, eine ständige Weiterbildung und ein hohes Maß an Verantwortung und Einfühlungsvermögen erfordert. Schon vor diesem Hintergrund wäre der Lohn eines Lagerarbeiters hier nicht gerechtfertigt. Die Anwaltsausbildung dauert rund 7-8 Jahre und erfordert ein Abitur. In dieser Zeit verdient der „zukünftige Anwalt“ kein Geld, während andere bereits Geld verdienen. Dieser Zeitvorteil wird erst nach rund 30 Jahren Tätigkeit wieder ausgeglichen.

Doch das Einkommen der Anwälte wird auch aus anderen Gründen überschätzt.

Hoher Wert, hohe Gebühren – niedriger Wert, niedrige Gebühren

Die Gebühren sind nicht immer gleich hoch für den gleichen Arbeitsumfang. Es kommt vielmehr meist auf die Höhe des Streitwertes an. Der Gesetzgeber hat eine Abstufung der RVG-Sätze vorgenommen. Mit anderen Worten, wenn es um einen Ferrari geht, muss der Anwalt eine höhere Verantwortung übernehmen, als bei einem Fiat Panda. Diese Verantwortung schlägt sich auch in den Gebühren nieder. Das ist insofern nicht ungerecht, als dass jemand, der um einen Ferrari streitet sich auch eher diese Gebühren leisten kann. Die Vertretung in “Kleinigkeiten” ist teilweise schon für unter 100,- € zu haben, freilich aber nicht annähernd kostendeckend. Dafür werden diese Mandate von den anderen querfinanziert.

Der meiste Teil der Arbeit wird gar nicht gesehen

Sie dürfen auch nicht vernachlässigen, dass der Anwalt nicht nur arbeitet, wenn Sie ihm dabei zusehen und gerade anwesend sind. Er bereitet sich auf das Gespräch vor, prüft die Akte in regelmäßigen Abständen und sichtet die Rechtsprechung zu den Rechtsfragen. Hiervon bekommen Sie nichts mit und dennoch arbeitet der Anwalt hier am Fall. Oft ist auch das Ergebnis einer stundenlangen Recherche und Fallprüfung in einem Satz zusammengefasst. “Wir lehnen Ihren Anspruch ab.” Diesem Satz sieht man nicht an, wie viel Arbeit dahinter steckt. Als Faustregel gilt, dass man nur rund 10% der anwaltlichen Arbeit auch „sehen kann“. Neben dem Anwalt arbeiten vor allem auch Rechtsanwaltsfachangestellte für Sie, ohne, dass dies für Sie sichtbar wäre. Die ordentliche Aktenführung, das Fertigen von Schriftsätzen, die Organisation der Termine und und und. Als dies sind Leistung für den Mandanten, die mit vergütet werden müssen.

Gebühren sind nicht gleich Gewinn

Von einigen Mandanten werden die Gebühren des Anwalts oft mit dessen Gewinn gleichgestellt.

Für den Anwalt fallen Kosten an, die dem Mandanten oft verborgen bleiben. So ist der Anwalt verpflichtet, ähnlich wie ein Autofahrer, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit der Mandant im Falle einer Falschberatung seinen Schaden erstattet bekommt. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro, sodass man sich vorstellen kann, was hierauf zu zahlen ist. Der sorgfältig arbeitende Anwalt hat sich auch ständig über neue Gerichtsentscheidungen, Gesetzgebungsvorhaben und Rechtslagen zu informieren. Dazu gehört das Abonnement von teuren Spezialzeitschriften, die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die ständige Erneuerung der Bibliothek sowie der Zugang zu juristischen Rechercheportalen. Ein durchschnittlicher Kommentar kostet allein ca. 100,- €, etwa 1 bis 2 dutzend Kommentare muss der Anwalt jährlich erneuern. Weitere Kosten wie Umsatzsteuer, Büromiete, Porto und Büromaterial, die üblichen Versicherungen, die Anschaffung, die Wartung und das Leasing der technischen Geräte fallen selbstverständlich auch an. Zudem muss der Anwalt erhebliche Personalkosten aufwenden.

Im Ergebnis entfallen in durchschnittlichen Kanzleien von jedem eingenommenen Euro ca. 55 bis 70 Cent auf die Kosten.

Bedenken Sie auch, dass die durchschnittlichen Gebühren seit 1994 sogar noch gesunken sind. Jede Gewerkschaft hätte bei der Einfrierung der Löhne für 2 Jahrzehnte und den folgenden Lohnkürzungen rebelliert!

Nebentätigkeit werden nicht vergütet

Vergessen werden darf auch nicht, dass der Anwalt nicht jede Stunde, die er im Büro verbringt, abrechnen kann. Die eigentliche Mandatsbearbeitung nimmt nur einen Bruchteil der anwaltlichen Arbeiten ein. Hinzu kommen organisatorische Arbeiten wie Marketing, Vorträge, Buchhaltung, Fortbildung, Seminare, Öffentlichkeitsarbeit, Akquise neuer Mandanten und vieles mehr. Diese Tätigkeiten werden dem Anwalt – anders als einem Arbeitnehmer mit 40-Stunden-Woche nicht vergütet.

Hinzu kommen noch die Fälle, in denen der Anwalt Beratungshilfe gewährt oder lediglich die Kosten der Prozesskostenhilfe bekommt. Als Beispiel sei nur genannt, dass ein Anwalt, der aufgrund eines Beratungshilfescheins einen Mandanten vertritt – unabhängig davon, ob er nun 30 Minuten oder 30 Stunden für ihn arbeitet – lediglich 34,- € bekommt. Diese Mandate müssen auch über die verbleibenden Gebühren finanziert werden. Ein Gewinn lässt sich auf dieser Basis nämlich nicht erwirtschaften.

Was bedeutet das konkret in Zahlen?

Um sich nicht in Floskeln zu verlieren, reden wir auch Tacheles!

In den neuen Bundesländern beträgt in einer durchschnittlichen Kanzlei der Jahresumsatz zwischen 79.000,00 € (Einzelkanzlei) bis etwa 91.000,00 € (je Anwalt in einer Sozietät). Hieraus erwirtschaftet der Anwalt einen Gewinn von 30.000,00 € bis 40.000,00 € (brutto).

Der Überschuss von im Mittel 35.000,00 € entspricht monatlich einem Betrag von knapp 3.000,00 €. Verglichen mit einem angestellten Arbeitnehmer entspricht dies einem Monatsbrutto von 2.500,00 €, denn anders als bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber einen Teil zur Sozialversicherung zahlt, muss der Anwalt sämtliche Ausgaben (Krankenversicherung, Altersvorsorge etc.) selbst bestreiten und kommt danach auf ein Netto von durchschnittlich knapp unter 1.700,00 €. Hierfür muss der Anwalt im Durchschnitt rund 52 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet einen Bruttostundenlohn von 11,54 €. Dies betrifft aber den Durchschnitt. Nicht selten kommt es vor, dass in unseren Breiten ein Anwalt auch weniger als 2.000,00 € brutto monatlich verdient. Nach inoffiziellen Erhebungen von Vereinen und Kammern erhält etwa 1/4 der hiesigen Anwälte Zuschüsse von Familienmitgliedern und Ämtern, mit fatalen Folgen auch für den Mandanten.

Nach der BRAO muss ein Anwalt über geordnete Finanzen verfügen. Dies hat auch gute Gründe. Stellen Sie sich vor, Sie gehen zu einem Anwalt dessen Finanzen nicht geordnet sind. Dieser könnte eher im Interesse seiner Gebühren handeln, anstatt in Ihrem rechtlichen Interesse. Daneben wollen natürlich auch Sie, dass der Anwalt Ihre Interessen bestmöglich vertritt, also aktuelle Rechtsprechung kennt und nicht Fälle verliert, weil er lediglich über Gesetzes-Kommentare verfügt, die in Archive gehört.