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Rechtsanwälte Merseburg und Weißenfels

Anwalt Privatrecht
Merseburg · Weißenfels · Wilsdruff

Privatrecht - Verträge, Gewährleistung, Forderung

Quasi das gesamtes Leben ist von Recht “durchsetzt”, selbst da, wo man es überhaupt nicht vermutet. Wussten Sie, das bei dem Kauf nur eines Brötchens beim Bäcker um die Ecke zwischen 6 und 8 Willenserklärungen ausgetauscht werden? Nein? Kein Wunder, wenn Sie nicht gerade Jura studiert haben. Bereits dieses zwanglose Beispiel aus dem Alltag veranschaulicht die Komplexität des deutschen Rechtssystems. Otto-Normalverbraucher wird alltäglich mit Hunderten von rechtlichen Sachverhalten konfrontiert und, Sie ahnen es, verursacht täglich (!) ca. 3 bis 4 rechtliche Streitfälle. Viele rechtliche Konstruktionen sind für den nicht Sachkundigen kaum zu verstehen, etwa die Tatsache, dass mit der Unterschrift unter einem Kaufvertrag Sie nicht automatisch auch Eigentümer der gekauften Sache werden. Der Jurist nennt das Abstraktionsprinzip und trennt die Verpflichtung (Kaufvertrag) von der Verfügung (Übergabe/Übereignung). Hier wird bereits deutlich, dass im deutschen Recht schon beim Brötchen die Büchse der Pandora geöffnet wird.

All jene alltäglichen Dinge, welche nicht kategorisch einem speziellen Rechtsgebiet zuzuordnen sind und sich zwischen Privatpersonen oder Unternehmen abspielen, werden im (allgemeinen) Privatrecht (auch als allgemeines Zivilrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet) zusammengefasst. Natürlich kann man auch Rechtsgebiete wie etwa “Pflanzenrecht” mehr oder weniger sinnvoll zusammenfassen. Oft sind solche Rechtsgebiete, die nicht in der Fachanwaltsordnung (FAO) einem Fachgebiet zugeordnet sind, aber ungebräuchlich. Die dennoch gängigen Gebiete, welche besonders streitträchtig sind, haben wir gesondert abgehandelt.

Ins Privatrecht fallen daher etwa:

  • Probleme im Zusammenhang mit einem (Ver-)Kauf, insbesondere Mängel
  • Probleme im Zusammenhang mit der (Ver-)Leihe von Sachen
  • Probleme im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehn
  • Dauerschuldverträge wie Abonnements und Mobilfunkverträge
  • Haustür- und Fernabsatzgeschäfte
  • Schadenersatzforderungen aus unerlaubten Handlungen oder Vertragsverletzungen
  • Ansprüche aus Besitz und Eigentum
  • Werkverträge
  • Probleme im Zusammenhang mit Reisen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • usw.

Es ist daher faktisch unmöglich detailliert alle Facetten des Privatrechts hier zu beleuchten.

Was können Sie von uns erwarten?

Ihre Vertretung durch uns im Bereich des Privatrechts umfasst insbesondere die Prüfung und Durchsetzung vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche aus Rechtsverhältnissen unterschiedlichster Couleur. In Kaufsachen etwa setzen wir effektiv und rechtssicher Gewährleistungsrechte durch bis hin zur Vollstreckung gegen die Gegenseite. Wichtig ist es vor allem die bei der Durchsetzung entstehenden Folgeprobleme zu erkennen und bestmöglich zu prognostizieren. Mitunter sind dabei sowohl kreative als auch unorthodoxe Mittel notwendig, je nach individueller Interessen- und Ausgangslage.

Neben den typischen Fällen des Privatrechts erstellen wir im Auftrag unserer Mandanten auch individuelle Verträge bis hin zu allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen. Eine sorgfältige Vertragsausarbeitung ist das A und O geschäftlicher Beziehungen. Spätere Streitigkeiten können so verhindern und viel Geld gespart werden. Insbesondere bei nicht alltäglichen Problemen ist es dringend anzuraten, nicht irgendwelche Musterverträge aus dem letzten Internetratgeber zu verwenden, sondern vielmehr einen individuell abgestimmten Vertrag entwerfen zu lassen. Viele Beteiligte glauben einen wasserdichten Vertrag zu haben, der sich hinterher als Schweizer Käse entpuppt. Hier sei nochmals auf das eingangs erwähnte Brötchenbeispiel verwiesen. Was sodann beim Leasing eines PKWs mit Sonderzahlung und Kaufoption passiert, kann man wohl vage erahnen. Anhand des Auftrags prüfen und entwerfen zusammen mit Ihnen einen Vertrag, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Ausgabe lohnt sich durchaus. Geht etwas schief, was häufig der Fall ist, ist der Weg zum Anwalt spätestens notwendig, jedoch mit dem Unterschied, dass es dann meist teurer wird.

Schließlich betreiben wir für unsere Mandanten ein effektives Forderungsmanagment, schätzen Erfolgschancen ab und suchen die besten Möglichkeiten einen einmal erstrittenen Titel auch entsprechend umzusetzen.

 

Ihr Ansprechpartner sind aufgrund der Vielfältigkeit des Rechtsgebiets Rechtsanwalt Lorenz Weber, Rechtsanwalt Timo Weber, Rechtsanwältin Susanne Konert und Rechtsassessor Holger Roosen.