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Rechtsanwälte Merseburg und Weißenfels

Anwalt Immobilienrecht
Merseburg · Weißenfels · Wilsdruff

Rund um Haus und Grundstück

Das Immobilienrecht umfasst alle Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Belastung und Verwaltung von Grundstücken und deren Bebauung stehen. Dabei sind neben den Regelungen aus dem BGB und WEG auch vor allem die öffentlich-rechtlichen Vorschriften BauGB, Landesbauordnungen, BauNVO etc. wichtig.

Für Privatpersonen als auch Unternehmern gehören Immobilien zu den wichtigsten Vermögenswerten. Nicht selten stellen sie den Hauptteil des Vermögens dar und gleichzeitig auch, da finanziert, das größte Risiko.

Ist ein Grundstück erst mal erworben worden und stellt man sodann fest, dass ein Vorhaben oder eine Bebauung dort nicht wie geplant umgesetzt werden kann, ist es meist zu spät, dann sitzen Sie auf einem Grundstück, für das bereits tausende Euro an Nebenkosten angefallen sind. Hier gilt es, rechtzeitig an alles zu denken, die Eventualitäten zu berücksichtigen und die Verhandlungen geschickt zu führen.

Entsprechend groß ist auch der Beratungs- und Handlungsbedarf.

Welche Problemfelder tauchen bei Kauf und Finanzierung einer Immobilie auf? Was muss der Verkäufer beachten? Muss Gewährleistung gegeben werden? Was passiert, wenn Architekt oder Bauträger Fehler machen? Wie belaste ich eine Immobilie richtig, ohne mir später ein Bein zu stellen? Wie schütze ich eine Immobilie auch vor dem Zugriff Dritter? Was darf alles wo auf dem Grundstück gemacht werden? Wie verhalte ich mich gegenüber Miteigentümern? Sind Wegerechte zu beachten? Diese und andere Fragen stellen sich Eigentümer von Immobilien oder solche, die es werden wollen.

Das Immobilienrecht ist daher eigentlich kein eigenes Rechtsgebiet, sondern bezeichnet eine Schnittmenge quer durch alle Bereiche des Zivilrechts und öffentlichen Rechts, jedoch stets bezogen auf Grundstücke und Bauten.

Als besonderes Untergebiet des Immobilienrechts hat sich das Wohnungseigentumsrecht herausgebildet.

Vom Immobilienrecht ist ferner das Miet- und Pachtrecht zu unterscheiden. Dabei geht es zwar auch um Immobilien, jedoch wird hierbei speziell das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter geregelt, also die entgeltliche Überlassung von Immobilien. Wir behandeln auch dieses Thema auf einer eigenen Seite.

Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und etlichen Fördermaßnahmen ist der Erwerb von Immobilien interessant. Wegen der immens hohen Werte ist es daher unsere Aufgabe, Risiken zu erkennen und den Mandanten über die Folgen auch scheinbar bedeutungsloser Klauseln aufzuklären. Nur so können Ihre eigenen Interessen optimal gewahrt werden.

Das macht doch alles schon der Notar, oder nicht?

Bei Verträgen von Immobilien wird es häufig versäumt, die zu beurkundenden Verträge zu prüfen, was sich später meist als teurer Fehler herausstellt. Es ist nämlich ein Irrtum zu meinen, der Notar berät über die Risiken. Ein Notar beurkundet den Vertrag und gibt nur rudimentäre Hinweise. Eine rechtliche Beratung oder gar eine Interessenvertretung findet gerade nicht statt. Dies kann nur ein im Immobilienrecht tätiger Anwalt mit hinreichender Qualität.

Das können Sie von uns erwarten:

Seit nunmehr 30 Jahren gehört das Immobilienrecht zu unserem Leistungsspektrum. Wir werden vor allem tätig bei:

  • Grundstückskaufverträgen (Prüfung und auch Entwurf)
  • Kaufverträge über Eigentumswohnungen und Häuser
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Fördermittel
  • sonstige Übertragung von Immobilien, vor allem im Rahmen des Erbrechts
  • Nutzungsrechte
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Altlasten
  • Grunddienstbarkeiten
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten bei Erwerb oder Errichtung
  • Zwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung
  • Ansprüche aus Maklerverträgen
  • Prüfung und Begleitung von immobilienbesicherten Finanzierungen
  • Immobilien als Kapitalanlagen

Ihr Rechtsanwältin für den Bereich Immobilienrecht ist Rechtsanwältin Susanne Konert.